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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit der Berlin Tourismus & Kongress GmbH

Geltungsbereich

Barrierefreiheit ist uns wichtig. Daher bemühen wir uns, unsere Websites sowie Applikationen barrierefrei zu gestalten. Wir arbeiten stetig daran, unsere Website barrierefrei gemäß dem Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu gestalten.Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.citytourcard.com

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 05.05.2022 erstellt bzw. zuletzt überarbeitet.

Die Einhaltung der Standards der barrierefreien Gestaltung wurde durch die Webagentur Werk21 GmbH geprüft. Die Prüfung erfolgte automatisiert durch das Webtool „Webhint“. Das Tool überprüft die Barrierefreiheit nach WCAG.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei nach WCAG 2.1 AA. Grund hierfür ist insbesondere eine unverhältnismäßige Belastung gem. § 4 Abs. 3 BIKTG Bln aufgrund der Vielfältigkeit sowie Größe der Website. An der Umsetzung und insbesondere der Verbesserung der Zugänglichkeit wird momentan gearbeitet. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung stets berücksichtigt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Barriere: Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind, Gründe hierfür und ggf. Hinweis auf barrierefrei zugängliche Alternativen

  • Kontraste: Farben und Kontraste von farbig hinterlegten Texten sowie Schaltflächen und Bedienelemente sind teilweise unzureichend.
  • Alternativtexte: Für einige Bedienelemente und Grafiken liegen aktuell nicht immer aussagekräftige Alternativtexte vor. Diese werden aktuell nachgearbeitet.
  • HTML-Strukturelemente: Einige Elemente sind unzureichend strukturiert und mit gleichen ID’s versehen sodass keine eindeutige Ansteuerung der Elemente durch Screenreader möglich ist. Die dafür erforderlichen Anpassungen des Markups sind vorgesehen. Weiterhin werden vereinzelt sichtbare Elemente für Screenreader Technologien zur Nutzung ausgeschlossen. Eine Überprüfung dieser Fälle wird vorgesehen.
  • Linktexte: Für einige Verlinkungen wird kein aussagekräftiger Linktext ausgegeben.
  • Buchungsstrecken: Via iFrame eingebundene Buchungsformulare sind nicht barrierefrei erreichbar.
  • Tastatursteuerung: Die Tastatursteuerung ist durch fehlende oder unzureichende Fokushervorhebungen noch nicht für alle Elemente der Webseite umgesetzt.
  • einige PDF-Dokumente sind derzeit teilweise nicht barrierefrei.

Weiterhin sind folgende Inhalte gem. § 4 Abs. 4 BIKTG Bln nicht barrierefrei:
•    PDF-Dokumente, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden
•    Inhalte von Dritten, die durch die Berlin Tourismus & Kongress GmbH weder finanziert noch entwickelt werden, noch deren Kontrolle unterliegen

Die Angebote der Webseite werden derzeit nicht in einfacher Sprache oder Gebärdensprache bereitgestellt.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sie können uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit über das E-Mail-Formular „Barriere melden“ mitteilen oder Sie schreiben eine E-Mail an barrierefrei@visitBerlin.de.

Kontakt Landesbeauftragter für digitale Barrierefreiheit

Sie können den Beauftragten für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik bzw. Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit kontaktieren, um Hilfe zu erhalten oder Ihre Rechte auf Barrierefreiheit durchzusetzen, sofern nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Weitere Informationen hierzu sowie die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.